Aufsichtpflicht und Haftungsrecht
Eltern als Begleitpersonen
• Eltern nur als Begleitperson ohne Geschwisterkinder
• Bitte keine Kinderwagen mitnehmen
• Mindestens eine Begleitperson für 5 Kinder
• Bei Kinder unter 3 Jahren = 1 Begleitperson für 2 Kinder (an jeder Hand 1 Kind)
• Eine Ersthelferin muss dabei sein
• Eine Sanitätsausrüstung mitnehmen
• Handy mitnehmen für den Notfall, aber nur!!! in Notfällen telefonieren
• Alle Kinder haben festes und bequemes Schuhwerk an
• Alle Begleitpersonen haben festes und bequemes Schuhwerk an
(keine hohen Absätze)
• Für die Unterbringung eines „Picknicks“ sind Rucksäcke am Geeignetesten
• Kinder gehen in Paaren
• Erwachsene gehen grundsätzlich am Straßenrand, bitte so weit wie möglich
vom StraĂźenrand entfernt
• Durchzählen:
- beim Verlassen
- bei der Ankunft
- in der StraĂźenbahn/Bus
- beim Aussteigen aus der StraĂźenbahn/Bus
- nach Weggabelungen
• Eine Erzieherin „bildet das Schlusslicht“
• Eine Erzieherin geht als Erstes in den Bus
• Eine Erzieherin steigt als Letzte aus dem Bus aus
• Alle steigen Nur!!! an einer Türe aus oder ein
• Bitte richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf Ihre Kinder und die Umgebung
• Sollte sich die Gruppe „auseinander ziehen“, bitte warten
• Muss eine Straße überquert werden, wartet der Vordermann,
bis die Gruppe „aufgeschlossen“ hat
• In Bussen und Bahnen müssen alle Kinder sitzen, nach Möglichkeit allezusammen
• Sollte dieses nicht möglich sein, haben die Begleitpersonen dafür zu sorgen,
dass kein Kind fallen kann
• Beim Überqueren der Straße ohne Ampelanlage, gehen wir erst über die Straße,
wenn KEIN Fahrzeug rechts und links zu sehen ist
• Eventuell anhaltende Fahrzeuge werden durchgewinkt
(wird den Kindern beim Erwerb des Fußgänger-Führerscheins eindringlich erklärt)
• Beim Überqueren von Straßen gilt erhöhte Aufmerksamkeit, ebenso beiAusfahrten,
Parkplätzen und Baustellen
• Auf Spielplätzen werden bei Ankunft, die Spielgeräte auf Sicherheit überprüft
• Die Begleitpersonen verteilen sich so, dass sie alle Kinder im Blick haben.






